(1.1) Folgende allgemeine Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der SUNKON GmbH (Adresse: Dühlfeld 26, 31553 Sachsenhagen; eingetragen zur HRB 202048 beim Registergericht Stadthagen) im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung und der Montage von Photovoltaikanlagen, einschließlich des erforderlichen Zubehörs. Die allgemeinen Lieferbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Andere allgemeine Lieferbedingungen werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(1.2) Gegenüber Unternehmern (14 BGB) gelten folgende ALB bei laufenden Geschäftsverbindungen auch dann, wenn bei Abschluss des Vertrages hierauf nicht noch einmal besonders hingewiesen wird. Auf die bei Vertragsschluss unter www.sunkon.de abrufbare Fassung wird hiermit verwiesen.
(2.1) Sämtliche von uns veröffentlichte Angaben über die Eigenschaft unserer Produkte sowie Spezifikationen der von uns angebotenen Leistungen sind nicht verbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Der Vertag kommt zustande, wenn die Bestellung durch Annahmeerklärung bzw. durch Lieferung der bestellten Artikel angenommen wird. In Abweichung von § 147 Abs. 2 BGB hält sich der Kunde zwei Wochen an Angebote auf Abschluss eines Vertrages gebunden.
(2.2) An Werkzeugen, Kalkulationen, Zeichnungen, Abbildungen sowie an sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behält sich die SUNKON GmbH sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor, gleich zu welchem Zweck sie an den Kunden weitergegebenen worden sind. Die Weiterverwendung sowie die Weitergabe an Dritte steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der SUNKON GmbH.
(3.1) Soweit nicht anders vereinbart verstehen sich alle Preise zuzüglich entstehender Transportkosten exklusive
der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(3.2) Lieferungen sind nach vollständiger Leistungserbringung beim Kunden – sofern nicht anders vereinbart
– ohne Abzug sofort fällig und innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen.
Maßgebend ist der Zahlungseingang, 14 Tage, sofern nicht anders vereinbart, auf dem von der SUNKON GmbH angegebenen Konto. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, tritt ohne Mahnung Verzug ein. Die SUNKON GmbH ist dann berechtigt, sämtliche Verzugsschäden als Schadenersatz geltend zu machen. Im Hinblick auf die Verzugszinsen gilt § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(3.3) Die Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder zugestandenen Forderungen zulässig.
Ansprüche gegen die SUNKON GmbH, egal aus welchem Rechtsgrund, können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SUNKON GmbH an Dritte abgetreten oder verpfändet werden.
(3.4) Treten nach Vertragsschluss Umstände ein, welche die Preiskalkulationsbasis in nicht vorhersehbarer Weise erheblich beeinflussen, so ist die SUNKON GmbH zur Anpassung des vereinbarten Preises berechtigt.
Die Preisanpassung wird dabei lediglich an Kostenelemente gekoppelt, die der Kunde selbstständig ermitteln kann. Die Kostenfaktoren sowie deren Bedeutung für die Gesamtkalkulation werden so dargestellt, so dass der Kunde erkennen kann, wie sich eine Kostenveränderung auf den Gesamtpreis auswirkt. Angestiegene und gesunkene Kostenfaktoren werden saldiert. Preisanpassungsklauseln dienen ausschließlich dem Zweck, Umstände im vorgenannten Sinne auszugleichen.
(3.5) Werden der SUNKON GmbH nach Vertragsschluss Informationen bekannt, welche den Rückschluss auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine fehlende Kreditwürdigkeit des Kunden zulassen, so darf die SUNKON GmbH 100 % des Rechnungsbetrages als Vorkasse verlangen. Mit entsprechender Vereinbarung wird auch eine Sicherheitsleistung durch Hinterlegung oder durch Bankbürgschaft akzeptiert.
(4.1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der SUNKON GmbH unter der Anschrift Dühlfeld 26, 31553 Sachsenhagen.
(4.2) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen von diesem angegebenen Ort versendet, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben wurde.
(4.3) Der Kunde ist verpflichtet, beschädigte Ware zum Zeitpunkt der Anlieferung abzunehmen. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gilt im Übrigen § 377 HGB mit den weiter unten aufgeführten Maßgaben.
Im Falle des Transportschadens kann der Kunde von der SUNKON GmbH die Abtretung etwaiger Schadenersatzansprüche verlangen.
(4.4) Treten branchenübliche Qualitäts-, Mengen-, Gewichts- und/oder sonstige Abweichungen auf, ist die SUNKON GmbH nicht zur Nach- bzw. Ersatzlieferung verpflichtet, auch dann nicht, wenn sich Abweichungen zu denen von der SUNKON GmbH zur Verfügung gestellten Informationen über Ihre Produkte ergeben.
(4.5.) Soweit dem Kunden zumutbar, ist die SUNKON GmbH zu Teillieferungen berechtigt.
(5.1) Von uns getätigte Angaben zu Liefer- und Leistungszeiten sind unverbindlich. Werden Lieferfristen vereinbart, beginnen diese mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden, es sei denn, es stehen der rechtzeitigen Lieferung Gründe entgegen, die in der Risikosphäre des Kunden liegen. Ist Vorkasse vereinbart, beginnt die Lieferzeit erst mit dem Eingang der vollständigen Rechnungsnummer bei uns.
(5.2) Treten aufgrund höherer Gewalt oder anderer von uns nicht zu vertretener Tatsachen Umstände ein, die einer vereinbarten Liefer- und Leistungsfrist entgegenstehen, verlängert sich die vereinbarte Liefer- und Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum nach Wegfall des Hinderungsgrundes.
(5.3) Wird nach vertraglich vereinbarter Liefer- und Leistungsfrist der zugrunde liegende Vertrag geändert, beginnt die Liefer- bzw. Leistungsfrist erneut.
(5.4) Wird auf Wunsch des Kunden eine getroffene Vereinbarung zur Lieferung und Leistung geändert, ist die SUNKON GmbH berechtigt, 100 % der Vergütung zu dem Zeitpunkt zu verlangen, an dem sie ohne Verschiebung fällig geworden wäre.
(6.1) Die von der SUNKON GmbH gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen der SUNKON GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum der SUNKON GmbH.
Übersteigt der Wert sämtlicher für die SUNKON GmbH bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen um mehr als 25 %, so wird die SUNKON GmbH auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl der SUNKON
GmbH entsprechend freigeben.
(6.2) Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware beim Kunden gleich aus welchem Grund beschädigt, so tritt der Kunde der SUNKON GmbH bereits jetzt alle Entschädigungsansprüche auch gegen Versicherungen ab.
Die Abtretung wird hiermit angenommen.
(6.3) Unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf weiterverarbeitet und veräußert werden.
Die hieraus resultierenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt hiermit sicherungshalber in vollem Umfang an die SUNKON GmbH ab. Der Kunde ermächtigt die SUNKON GmbH hiermit widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
Ein Forderungsverkauf bedarf der Zustimmung der SUNKON GmbH.
(6.4) Im Falle der Zwangsvollstreckung hat der Kunde die SUNKON GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Im Falle des Zugriffs auf Vorbehaltsware verpflichtet sich der Kunde, unverzüglich auf das vorbehaltene Eigentum der SUNKON GmbH hinzuweisen.
(6.5) Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterverarbeitet oder weiter veräußert, steht der SUNKON GmbH ein jederzeitiges Auskunftsrecht gegen den Kunden zu, welche unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware betroffen ist. Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit anderen nicht im Eigentum der Firma SUNKON GmbH stehenden Sachen verbunden bzw. vermischt, so erwirbt die SUNKON GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung.
(7.1) Kunden im Sinne des § 14 BGB können den Rücktritt vom Vertrag nur erklären, wenn
(7.2) Die SUNKON GmbH darf ihrerseits den Vertrag kündigen, wenn
(7.3) Der Kunde hat das Recht, das Rücktrittsrecht der SUNKON GmbH abzuwenden, in dem er unverzüglich nach Bekanntwerden der vorgenannten Umstände 100 % Vorkasse leistet.
(8.1) Der Kunde ist dazu verpflichtet, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen der Firma SUNKON
GmbH zu nehmen. Im Übrigen gilt § 241 Abs. 2 BGB.
(8.2) Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt folgendes: Der Kunde hat für die Möglichkeit der ordnungsgemäßen Anlieferung der Produkte an die vereinbarte Lieferadresse zu sorgen. Sämtliche für die Installation, den Betrieb, eine ggfs. staatliche Förderung (einschließlich steuerrechtlicher Begünstigungen) und eine Anmeldung der Anlage erforderlichen Voraussetzungen sind vom Kunden zu beachten sowie zu erfüllen.
Dies gilt auch für den Anschluss bzw. Betrieb von Zähl- oder Messeinrichtungen. Die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister ist vom Kunden vorzunehmen.
(8.3) Für alle Kunden gilt: Der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob das Gebäude und/oder die Dachfläche für die Installation der geplanten Photovoltaikanlage geeignet ist. Dies gilt insbesondere für statische Berechnungen.
((9.1) Gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, ist die Sachmängelhaftung der Firma SUNKON GmbH ausgeschlossen. § 444 BGB gilt weiterhin.
(9.2) Kunden im Sinne des § 13 BGB stehen die gesetzten Gewährleistungsrechte mit folgenden Maßgaben zu:
(9.3) Die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 2 Nr. 1 BGB ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung bzw. der Auftragsbestätigung. Jedwede anderweitige veröffentlichte Angabe der Firma SUNKON GmbH zu ihren Produkten stellt kein vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal dar. Ist aufgrund rechtlicher Vorschriften oder wegen besonderer Maßgaben des am Installationsort örtlich zuständigen Stromnetzbetreibers eine Abweichung von der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Beschaffenheit eingetreten, stellt dies keinen Mangel dar.
(9.4) Gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt in Bezug auf Mangelfolgeschäden
§ 377 BGB mit folgender Maßgabe: Der Käufer hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen.
Mit unverzüglich ist der Zeitpunkt gemeint, in dem die Ware derart in den Machtbereich des Kunden gelangt, so dass eine tatsächliche Untersuchungsmöglichkeit gegeben ist. Sämtliche an der Entgegennahme der Ware beteiligten Personen gelten als entsprechend vom Kunden bevollmächtigt.
Die Untersuchung hat nur insoweit zu erfolgen, wie dies im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges tunlich ist. Im Einzelfall kann die stichprobenartige Untersuchung genügen. Die Untersuchung hat grundsätzlich innerhalb von zwei Werktagen ab Anlieferung zu erfolgen. Im Einzelfall kann je nach Menge, Komplexität sowie Art der Ware eine längere Zeitspanne erforderlich sein.
Zeigt sich bei unverzüglicher Untersuchung ein Mangel, hat die Rüge unverzüglich zu erfolgen, wobei je nach Unterschiedlichkeit des Mangels verschiedene Maßstäbe im Hinblick auf die Unverzüglichkeit gelten sollen.
Bei offenkundigen Mängeln hat die Rüge sofort und ohne vorherige Überprüfung zu erfolgen. Soweit der Mangel erst durch ordnungsgemäße Untersuchung erkennbar wird, hat die Rüge erst im Anschluss an die Untersuchung zu erfolgen. Bei verborgenen Mängeln ist es ausreichend, wenn der Käufer zwischen bekanntwerden des Mangels und der Anzeige nicht unnötig Zeit verstreichen lässt. Die Mängelanzeige hat sodann in Schriftform zu erfolgen.
(10.1) SUNKON haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder der eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaften verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der SUNKON GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen haftet die SUNKON GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen haftet die SUNKON GmbH nur noch insoweit, als sie den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(10.2) Vorstehende Regelungen gelten für sämtliche Schadensersatzansprüche, insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung sowie bei Mangelfolgeschäden, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Haftung für den Verzug bleibt hiervon unberührt.
(11.1) Gegenüber Kunden im Sinne des § 14 BGB gilt: Für alle Ansprüche und Rechte gleich aus welchem
Rechtsgrund beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
(11.2) Im übrigen gilt (11.1) mit folgender Maßgabe:
(11.2.1) Hat die Firma SUNKON GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der von ihr zu erbringenden Leistungen übernommen, einen Umstand arglistig verschwiegen oder sich vorsätzliches Handeln vorwerfen zu lassen, gilt die Verjährungsfrist gemäß Abs. 1 nicht.
(11.2.2) Die Verjährungsfrist gilt zudem nicht für Schadensersatzansprüche, die aus einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung resultieren.
(11.2.3) Im der schuldhaften Verletzung von Kardinalflichten gilt die Verjährungsfrist gemäß Abs. 1 ebenfalls nicht, ferner nicht in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(11.2.4) Ansprüche wegen Ersatz vergeblicher Aufwendungen stehen Schadensersatzansprüchen gleich.
(11.2.5) Beginn der Verjährungsfrist ist in allen Fällen der Zeitpunkt der Abnahme.
(11.2.6) Soweit ein Anspruch des Kunden nicht mit einem Mangel in Zusammenhang steht, gelten vorstehende
Regelungen entsprechend.
(11.2.7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
(11.3) Gegenüber Kunden im Sinne des § 13 BGB geltend die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(12.1) Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, steht bei außerhalb von Geschäftsräumen der Firma SUNKON GmbH geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB in Form der beigefügten Widerrufsbelehrung (Muster) zu.
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die von der Firma SUNKON gelieferten Waren in Besitz genommen hat. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen sie uns, der SUNKON GmbH (Dühlfeld 26, 31553 Sachsenhagen, Email: ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder einer Email) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular, verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben die Waren unverzüglich und in dem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an die oben genannte Geschäftsadresse zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Firma
SUNKON GmbH
Dühlfeld 26
31553 Sachsenhagen
Abs.
Hiermit widerrufe ich/wir (unzutreffendes bitte streichen) den von mir/uns (unzutreffendes bitte streichen)
abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren:
Kundennummer, Rechnungsnummer Produktbeschreibung
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Datum, Unterschrift
(13.1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm vor oder bei der Vertragsdurchführung durch die Firma SUNKON GmbH bekannt gegebenen Unterlagen und Informationen auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist entsprechend verpflichtet, diese Verpflichtung an Dritte weiterzugeben.
Der Kunde versichert ferner, sämtliche Maßnahmen zu treffen, so dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.
(13.2) Die der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Unterlagen und Informationen werden nur Mitarbeitern und solchen dritten Personen zugänglich gemacht, die diese Informationen zur ordnungsgemäßen Ausübung ihrer Pflichten benötigen. Diese Personen werden entsprechend über die Geheimhaltungsbedürftigkeit belehrt.
(13.3) Der Kunde erteilt hiermit sein Einverständnis zur Einholung von Informationen über den Kunden bei den üblichen Auskunfteien zwecks Wahrung der berechtigten Interessen der Firma SUNKON GmbH.
(13.4) Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(14.1) Sollte eine Bestimmung dieser ALB unwirksam sein oder werden oder sollten diese ALB unvollständig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stadthagen.